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Gründung / Aktualisiert

US-LLC aus Deutschland oder dem Ausland gründen

Gründer ohne US-Wohnsitz können im Allgemeinen eine LLC bei einem US-Bundesstaat anmelden und dort einen Registered Agent benennen. Prüfen Sie vorher die Bank- und Zahlungsanforderungen sowie laufende Gebühren und Steuerpflichten.

1. Zweck der LLC klären

Halten Sie fest, ob Sie Zahlungen annehmen, in den USA verkaufen, ein Geschäftskonto eröffnen oder Personal einstellen wollen. Fragen Sie den gewünschten Anbieter nach Wohnsitzland, Geschäftsadresse und Nachweisen. Die Gründungsurkunde bestätigt lediglich die Existenz der LLC.

2. Bundesstaat nach Tätigkeit wählen

Wer ein Büro, Personal oder andere Geschäftstätigkeiten in einem Bundesstaat hat, sollte dessen Vorschriften zuerst prüfen. Die Gründung in einem anderen Staat kann eine zusätzliche Registrierung und Jahrespflichten am Tätigkeitsort auslösen. Vergleichen Sie amtliche Gebühren, Jahresberichte, Steuern und Kosten des Registered Agent.

3. LLC anmelden und Unterlagen sichern

Benennen Sie einen Registered Agent im Gründungsstaat, reichen Sie die Gründungsunterlagen ein und speichern Sie die bestätigte Fassung. Regeln Sie Eigentum und Entscheidungen im Operating Agreement. Beantragen Sie die EIN nach Gründung und bewahren Sie die IRS-Bestätigung auf.

4. Laufende Pflichten einplanen

Erfassen Sie Fristen des Bundesstaates und Bundesmeldungen getrennt. Für eine ausländisch gehaltene US-Gesellschaft, die steuerlich nicht getrennt behandelt wird, können bei meldepflichtigen Transaktionen Form 5472 und ein Pro-forma-Formular 1120 erforderlich sein. Lassen Sie auch Einlagen und Entnahmen grenzüberschreitend prüfen.

Offizielle Quellen

Allgemeine Informationen. Klären Sie die Anforderungen für Ihren Fall mit dem Anbieter oder einer qualifizierten Beratung.